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25. April 2019

Sabbatical, Kündigung & Arbeitsamt

 

Du bist selbstständiger Unternehmer oder Freiberufler? Glückwunsch, dann wird hier nicht spannendes für dich stehen :-).

Wer wie wir in einem normalen Arbeitsverhältnis steht und auf Weltreise gehen möchte, für den stellt sich recht früh in der Planungsphase die Frage: Was mache ich mit meinem Job? Am Ende dieser Frage gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

  1. Du möchtest nach der Weltreise wieder in deinen alten Job bei deinem alten Arbeitgeber einsteigen und einigst dich mit ihm auf ein Sabbatical oder unbezahlte Freistellung o. Ä.
  2. Du willst/musst nach der Reise eine neue Arbeit finden und kündigst deinen Job

Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile, vor allem aber auch einen unterschiedlichen Vorlauf. Wir haben beide Möglichkeiten in Anspruch genommen (Senta --> Sabbatical; Chris --> Job gekündigt) und teilen hier unsere jeweiligen Erfahrungen.

 

Sabbatical

Ein tolles Modell sofern du nach der Reise zu deinem alten Arbeitgeber zurückkehren möchtest und dieser ein solches auch anbietet. Eine gesetzliche Regelung gibt es für dieses Modell nicht, deswegen können die einzelnen Voraussetzungen zwischen den Arbeitgebern variieren.

Senta konnte ihr Sabbatical per Teilzeitmodell realisieren, welches vereinfacht gesprochen so aussah: Sie hat ein Jahr Vollzeit gearbeitet (Ansparphase) und die Hälfte verdient, darf dafür ein Jahr Auszeit (Freistellungsphase) nehmen und bekommt währenddessen die andere Hälfte. Warum heißt das ganze dann Teilzeitmodell? Weil sie mit Beginn der Ansparphase einen neuen Arbeitsvertrag über zwei Jahre zu Teilzeitkonditionen, sprich halbe Arbeitszeit und halbes Gehalt, unterschrieben hat. Dadurch, dass man dann in der Ansparphase Vollzeit im Unternehmen ist, wird das Arbeitszeitkonto aufgefüllt und darf daraufhin in der Freistellungsphase abgebummelt werden. Nach der Rückkehr steigt sie dann wieder zu den alten Konditionen in ihren alten Arbeitsvertrag ein. Theoretisch wäre auch ein anderer zeitlicher Rahmen möglich gewesen, z.B. zwei Jahre zu 2/3 des Gehalts arbeiten und das dritte Jahr wegbleiben, usw...

HINWEIS: Natürlich gibt es auch andere Modelle eines Sabbaticals, etwa durch Überstunden, Sonderurlaub, unbezahlten Urlaub, Lohnverzicht, etc... Da wir aber nur obiges Modell in Anspruch genommen haben, gehen wir hier nicht weiter darauf ein!

Das Sabbatical muss bei deinem Chef natürlich rechtzeitig eingesteuert werden, Senta hat es ungefähr 1 1/2 Jahre bevor wir starten wollten bei ihrem Arbeitgeber angesprochen. Dadurch hatten wir noch genug Vorlauf vor der Ansparphase und ihr Chef auch genug Zeit, ihre Abwesenheit einzuplanen.

Folgende Vorteile hast du mit einem Sabbatical:

- du hast Jobsicherheit nach deiner Rückkehr

- du bist weiterhin in Deutschland krankenversichert, zahlst in die Rentenversicherung ein und brauchst dich um diese Punkte nicht weiter kümmern

- du kommst in den Genuss steuerrechtlicher Vorteile

Von Nachteil ist natürlich, dass deine Zeit auch wirklich begrenzt ist, da dein Wiedereinstieg vertraglich geregelt ist und du somit die Reise nicht noch spontan verlängern kannst.

 

Kündigung & Arbeitsamt

Ein klarerer Schritt als das Sabbatical, welcher aber sowohl vor als auch nach der Reise mehr bürokratischen Aufwand bedeutet, vor allem, wenn du dir Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1) nach deiner Rückkehr sichern willst.

NOTIZ: Im Folgenden werden wir den Begriff "Arbeitsamt" verwenden. Seit geraumer Zeit ist dies aber nicht mehr richtig, der korrekte Name wäre nun "Bundesagentur für Arbeit". Weil aber die meisten von uns wohl immer noch vom Arbeitsamt reden und diesen Begriff auch eher im Internet verwenden, führen auch wir den Artikel mit dem Begriff "Arbeitsamt" fort ;)

Warum ist das Arbeitslosengeld wichtig? Nun, wenn du kündigst, wirst nach der Rückkehr der Reise vermutlich ohne Job und somit auch ohne Einkommen dastehen. Das ALG 1 ist da ein willkommenes Zubrot, während du dich dann wahrscheinlich um eine neue Arbeitsstelle bewirbst...

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? In der Regel etwa 60% deines Nettogehalts, je nach bestimmten Kriterien wie Kinder, Steuerklasse, etc. kann es hier aber wohl auch zu Abweichungen kommen.

Wer hat denn überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Prinzipiell hat erstmal jeder für 12 Monate Anspruch auf ALG 1, der die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Die Anwartschaftszeit erfüllst du, in dem du zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um Arbeitslosengeld zu bekommen? Neben der Erfüllung der Anwartschaftszeit musst du sowohl arbeitslos als auch arbeitssuchend sein. 

  • arbeitslos: Ist man erst ab dem Tag, an dem man keine sozialversicherungspflichte Arbeitsstelle hat
  • arbeitssuchend: Man kann auch arbeitssuchend sein, während man noch angestellt ist und muss sich innerhalb drei Tage nach Kündigung beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Durch regelmäßige Rückmeldung sowie Treffen mit deinem dortigen Ansprechpartner suggerierst du, dass du aktiv nach einer neuen Arbeitsstelle suchst. Das ALG 1 ist ja berechtigterweise auch nicht zum Faulenzen gedacht ;). Den Rückmeldungen und Treffen beim Amt musst du auch wirklich Folge leisten. Deshalb kannst du auch nicht während einer Weltreise Arbeitslosengeld erhalten, da du diese Kriterien eines Arbeitssuchenden nicht erfüllen kannst. (Schummeln sollte man hier auch nicht, deine Abwesenheit wird mit Sicherheit auffliegen und ob du dann noch nach der Rückkehr gute Chancen beim Arbeitsamt hast sei dahingestellt).

Bekomme ich Arbeitslosengeld wenn ich selbst kündige? Ja. Jedoch tritt für jemanden der selbst aus einem "unwichtigen" Grund gekündigt hat (eine Weltreise ist unwichtig, zumindest bei unserem Amt), die sogenannte Sperrfrist ein. Diese Sperrfrist sorgt dafür, dass man in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit kein Geld bekommt und sich der Anspruch insgesamt auf 9 statt 12 Monate verringert.

Aus den letzten beiden Punkten ergibt sich auch der Grund, warum du dich am besten vor der Reise arbeitslos meldest. Hast du vor deiner Kündigung nämlich mindestens 12 Monate gearbeitet, kannst du dir den Anspruch auf Arbeitslosengeld schon sichern, bevor du auf Reise gehst. Diesen Anspruch kannst du dann innerhalb vier Jahre geltend machen, d.h. du könntest bis zu vier Jahre verreisen und nach deiner Rückkehr diesen Anspruch geltend machen. Meldest du dich erst nach der Reise beim Arbeitsamt arbeitslos, so darfst du auf keinen Fall länger als ein Jahr verreisen (eigentlich sogar nur ein paar Tage weniger), da du ansonsten ja nicht die Kriterien der Anwartschaftszeit (s.o.) erfüllst. Ein weiterer großer Vorteil: Die Sperrfrist läuft während deiner Reise ab, d.h. du bekommst ab dem ersten Tag, an dem du dich nach deiner Reise wieder beim Amt meldest, Arbeitslosengeld.
✕

 

Die Schritte von Chris im chronologischen Überblick (Reisebeginn: 03.06.2019)

  1. Kündigung am 01.04.2019, gekündigt zum 31.05.2019
  2. Arbeitslosigkeitsmeldung/Arbeitssuchend gemeldet beim Arbeitsamt am 03.04.2019. Achte darauf, dass du innerhalb von drei Tagen nach deiner Kündigung dies beim Amt meldest, am besten mit einer schriftlichen Bestätigung deines Arbeitgebers, da das Amt ansonsten Probleme machen und sogar die Sperrfrist erhöhen kann.
  3. Erster Tag der Arbeitslosigkeit: 01.06.2019 --> Anspruch auf ALG 1 für vier Jahre gesichert! ACHTUNG: Es ist wichtig, dass du mindestens einen Tag vor deiner Abreise sowohl arbeitslos und arbeitssuchend bist, um dir den Anspruch auf ALG 1 zu sichern. Das heißt, ich hätte durch bspw. Resturlaub nicht bereits im Mai, also vor Ende meines Arbeitsvertrages, aus Deutschland abreisen dürfen, da ich sonst hier keinen Tag arbeitslos gewesen wäre. Dieser Punkt wird aber tatsächlich von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt, meine Sachbearbeiterin hat hier so vage Aussagen getroffen, dass ich auf Nummer Sicher gegangen bin und wirklich einen Tag (waren sogar zwei) noch arbeitslos war.
  4. Abmeldung von der Arbeitssuche: 03.06.2019

Dadurch, dass ich am 03.04.2019 persönlich beim Arbeitsamt vorstellig wurde, konnte ich die Punkte 3. und 4. bei diesem Termin bereits im Vorfeld ankündigen und im System hinterlegen lassen. Somit musste ich im Juni nicht nochmals beim Arbeitsamt vorstellig werden. Abgesehen von ein paar Dokumenten, wie etwa die Arbeitgeberbescheinigung, die noch nachgereicht werden mussten, musste ich letztlich nur einmal beim Arbeitsamt erscheinen.

 

Soweit alles klar?

Im Nachhinein muss ich sagen, dass der ganze Prozess gar nicht so umständlich, bzw. bürokratisch abgelaufen ist, wie ich dachte. Die Erklärungen auf dieser Seite sollen dir als kleine Hilfe im Vorfeld dienen und wurden nach bestem (laienhaften) Gewissen erstellt ;). Der beste und sicherste Ansprechpartner bleibt natürlich die Agentur für Arbeit, meine Sachbearbeiterin war hier für mich auch wirklich hilfreich und vor allem sehr geduldig mit meinen ganzen Fragen. Solltest du an dieser Stelle doch noch Fragen haben, dann gerne ab in die Kommentare damit. Ansonsten: Viel Spaß in der Arbeitslosigkeit :-D.

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10 Comments

  1. Mike sagt:
    15. Januar 2021 um 10:47 Uhr

    Gut, einfach und kurz alles erklärt. Mehr braucht man als ersten Input nicht, wenn man mit dem Gedanken spielt, eine Auszeit zu nehmen.
    Vielen Dank =)

    Antworten
  2. deek sagt:
    14. Juni 2021 um 12:15 Uhr

    Hallo Chris,
    vielen Dank für euren hilfreichen Input. Hast du der Arbeitsagentur ggü. ganz offen von einer Reise gesprochen, als Grund für die Abmeldung von der Arbeitssuche oder muss man gar keinen Grund angeben? Und musstest du von vorherein sagen, wie lange du dem Arbeitsmarkt nicht als arbeitssuchend zur Verfügung stehst? Oder hast du dich einfach nach Rückkehr der Reise gemeldet und den pausierten Anspruch aufgegriffen?
    Der Teil ist mir noch nicht klar.

    Bezüglich Krankenversicherung: hast du dich also ab dem 3.6. selbst versichert bei deiner Krankenkasse? Galt da noch eine Art Übergangsfirst nach dem letzten Angestelltenverhältnis oder musstest du direkt zahlen ab dem 3.6. ?

    Danke für eine Rückmeldung 🙂

    Antworten
    • reisendzuhause sagt:
      21. Juli 2021 um 20:53 Uhr

      Hey,
      sorry für die späte Antwort, ich hoffe sie hilft trotzdem noch 😉
      Also ich hab der Agentur ganz offen gesagt, weshalb ich mich abmelde, das hatte überhaupt keinen Nachteil – man bekommt ja von der Agentur nichts während man weg ist, daher ist das denen wohl auch egal 😉
      Wir sind ja am 03.06. weggeflogen, d.h. ich war zum 01.06. offziell arbeitslos und hab mich am 02.06. von der Arbeitssuche abgemeldet (Arbeitlos und arbeitssuchend sind zwei unterschiedliche Sachen). Dadurch, dass ich nicht mehr arbeitssuchend war, habe ich keine Leistung mehr bekommen, der Anspruch bleibt aber bis zu 4 Jahre lang bestehen. Heisst, ich hätte sogar nach 4 Jahren wieder kommen können und hätte dann immer noch Anspruch auf das Arbeitslosengeld gehabt. Ich musste also im Vorfeld nicht angeben, wie lang ich wegbleibe und wann ich wieder komme. Habe mich einfach wieder gemeldet, ein Tag nachdem wir wieder in D waren.

      Zur Krankenversicherung: Ich habe ja für das Jahr eine Auslandskrankenversicherung gehabt (Start: 03.06.), d.h. die in D war überflüssig. Ich habe diese stillegen können zum Ende Mai, danach ist man dann noch für ein paar Tage/Wochen nachversichert, d.h. für diesen Zwischenraum habe ich gar nicht gemacht. Ich musste aber meiner Krankenkasse Nachweise geben über die Auslandskrankenversicherung, Flugticket und sonstige Dokumente, die meine Reise bezeugen konnten. Manche Krankenversicherung stellen sich dan anscheinend manchmal quer und verlangen, dass man weiter Beiträge zahlt auch wenn man im Ausland ist und dafür ne extra Versicherung hat…

      Ich hoffe ich konnte etwas helfen, ansonsten gerne weiter nachfragen 😉
      Beste Grüße,
      Chris

      Antworten
  3. Jana Piechocki sagt:
    12. September 2021 um 15:38 Uhr

    Hallo Chris,
    der Beitrag war sehr hilfreich für mich.
    Auch wenn es schon etwas her ist; wie hast du das mit der Rentenversicherung geklärt? Kann man die auch pausieren?
    L. G. Jana

    Antworten
  4. Jana sagt:
    12. September 2021 um 15:39 Uhr

    Hallo Chris,
    der Beitrag war sehr hilfreich für mich.
    Auch wenn es schon etwas her ist; wie hast du das mit der Rentenversicherung geklärt? Kann man die auch pausieren?
    L. G. Jana

    Antworten
    • reisendzuhause sagt:
      14. September 2021 um 21:16 Uhr

      Hallo Jana,
      Es ist tatsächlich etwas her, aber ich meine es noch richtig wiedergeben zu können. 😉
      Die Rentenversicherung habe ich „pausiert“, aber ohne dass ich da etwas aktiv eingeleitet habe. Im Jahr der Reise war ich ja arbeitslos und habe daher keinen Lohn bezogen, von dem Geld für die Rentenversicherung abgezogen werden konnte. Da ich ja auch nicht arbeitssuchend war, bekam ich auch kein Arbeitslosengeld, von dem etwas abgezogen werden konnte. Nach unserer Rückkehr habe ich mich dann bei der Arbeitsagentur direkt arbeitssuchend gemeldet; ab dem Moment bekam ich dann ALG 1 und in der Zeit, in der du ALG 1 beziehst, zahlt die Agentur auch wieder deine Versicherungsbeiträge, also auch in die Rentenversicherung ein. Alles geschah aber wie gesagt automatisch, ich habe nichts extra für die Rentenversicherung melden/unternehmen müssen.

      Im Endeffekt habe ich also ein Jahr lang nix in die Rentenversicherung gezahlt. Ob und wie man das vllt. während so eines Jahres aus eigener Tasche überbrücken kann, kann ich leider nicht sagen…

      Ich hoffe ich konnte dir helfen, ansonsten gerne nochmals melden. 🙂

      LG Chris

      Antworten
  5. Theres sagt:
    16. September 2021 um 6:40 Uhr

    Hallo Chris, toll, dass Du in 2021 immer noch Kommentare beantwortest zu den hilfreichen Inputs, die Du bereits 2019 geschrieben hast! Wenn Du die Zeit findest, würde ich mich freuen, wenn Du meine Frage zu dem Thema auch noch beantworten könntest…
    Du hast folgendes geschrieben:
    „Ein weiterer großer Vorteil: Die Sperrfrist läuft während deiner Reise ab, d.h. du bekommst ab dem ersten Tag, an dem du dich nach deiner Reise wieder beim Amt meldest, Arbeitslosengeld.“
    Ist das tatsächlich dann so bei Dir gelaufen??? Ich kann das fast nicht glauben…Denn Eigenkündigung bleibt ja Eigenkündigung und zieht doch grundsätzlich eine Sperrfrist nach sich.
    Sonst könnte ja jeder „Gesperrte“ einfach ganz tricky die Sperrzeit umgehen, indem er sich für mindestens 3 Mobate in der Arbeitssuche abmelden, sich selber finanziert und danach Alg 1 beansprucht.
    Ein wirklich „genialer Trick“ um die Sperrzeit zu umgehen und Ansprüche zu behalten. Ist das denn bei Dir real so eingetroffen???
    Dann könnte ich eigentlich besser kündigen, statt ein Sabbatjahr zu nehmen und erst nach dem Sabbatjahr zu kündigen, denn Arbeitslosengeld wäre nach Kündigung ohne Sabbatjahrregelung ja deutlich höher…Für den Fall, dass ich es in Anspruch nehmen würde. Während der Sabbatjahrzeit (bei einem Jahr Ansparzeit und einem Jahr Freistellungsphase) beträgt der Verdienst der letzten 12 Monate ja nur 50 % des regulären Gehaltes und dementsprechend wären auch nur 50% anrechnungsfähig für die Höhe des Alg 1.
    Dann hätte ich nämlich die Idee zu kündigen und meine Auszeit danach selbst zu finanzieren und die Länge der Auszeit je nach Finanzpuffer zu bestimmen und danach könnte ich Alg 1 beziehen, wenn ich noch kein neues passendes Jobangebot für mich entdeckt habe.
    Konkret; Melde mich zum 01.01.2022 arbeitslos und arbeitssuchend und melde mich paar Tage arbeitssuchend wieder ab.
    Habe damit meinen Anspruch gesichert und Soerrzeit umgangen.
    Versichere mich selbst und los geht’s in die Freiheit…
    Ist das wirklich sooo einfach? Könnte dann ja bis zu 4 Jahren alles tun, was mir Spaß macht, solange die Ersparnisse reichen und dann notfalls von Alg 1 noch 15 Monate leben, da schwer vermittelbar, denn dann bin ich schon 59 Jahre alt….
    Sorry sehr langer Kommentar… und aufwendige Fragestellung….
    Es reicht mir eine kurze Antwort…
    Viele liebe Grüße an Euch beide!!!
    Von Theres

    Antworten
    • reisendzuhause sagt:
      5. Dezember 2021 um 12:13 Uhr

      Hey Theres, sorry für die verspätete Antwort, ich hoffe es hilft trotzdem noch 😉

      Also die kurze Antwort auf deine Frage lautet: Ja, es wr wirklich so einfach mit der Sperrfrist 🙂 Ich hatte mich hier auch mehrmals bei der Agentur für Arbeit rückversichert, weil ich das auch online auf anderen Blogs gelesen hatte. Sprich ja, ich hätte vier Jahre fort bleiben können und danach dann sofort ALG 1 erhalten.
      Am besten fragst du einfach auch bei deiner Agentur nach, bei mir waren sie sehr hilfsbereit, man macht ja auch nichts verbotenes oder verwerfliches 😉

      Falls du noch eine detailliertere Antwort brauchst, gerne melden!

      Viele Grüße
      Chris

      Antworten
  6. Meike sagt:
    26. September 2021 um 12:25 Uhr

    Hallo Chris,
    auch ich habe noch eine kleine Frage: Wie war das denn mit den Maßnahmen bzw Stellenanzeigen, die von der Arbeitsagentur vorgeschlagen werden ab dem Moment der Arbeitssuchend Meldung?
    Was ich im Internet so lese heißt es, dass die Arbeitsagentur in der Phase bereits aktiv wird.
    Kam da schon regelmäßig Post oder war es für das Amt geklärt, da du von vorne herein schon gesagt hast, dass du später auf Weltreise gehen willst?

    LG Meike

    Antworten
    • reisendzuhause sagt:
      5. Dezember 2021 um 12:18 Uhr

      Hi Meike,
      Ich hatte der Arbeitsagentur gegenüber ja immer mimt offenen Karten gespielt, die wussten, dass ich weg bin. Zudem hatte ich mich ja am 01.06.19 arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet und am 02.06. aber sofort wieder von der Arbeitssuche abgemeldet. Wenn du nicht arbeitssuchend bist, erhälst du von der Agentur meines Wissens auch generell keine Jobangebote (erhälst aber natürlich im Gegenzug auch keine Leistungen).
      Am ersten Tag nach unserer Rückkehr habe ich mich dann bei der Agentur wieder arbeitssuchend gemeldet. Ab da ging es dann auch los, mit den Jobangeboten 😉

      Ich hoffe die Antwort hilft, ansonsten gerne nochmals melden. 🙂

      Viele Grüße
      Chris

      Antworten

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Wir sind Senta (31) und Chris (34), hatten nach Jahren des Träumens keine Lust mehr diese aufzuschieben und starteten im Juni 2019 in unsere Weltreise.

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